Startseite > Aktuelles > Artikel Nr. 290 (August 2008)
NLWKN: Naturschutzfachbehörde macht Salzwiese im Nationalpark platt
Für Spaziergänger verboten, für Kettenfahrzeuge erlaubt
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist die Fachbehörde für Naturschutz, aber auch die Küstenschutzbehörde des Landes Niedersachsen. Als Küstenschutzbehörde verfügt sie über schweres Gerät, wie z.B. Kettenfahrzeuge mit angebauten Fräsen.
Solch eine Fräse kam Mitte August in der strengsten Schutzzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer östlich von Dornumersiel im Landkreis Aurich zum Einsatz, auf der Strecke blieb eine blühende Salzwiese mit Hochstauden. Alle zehn Meter fräste das Kettenfahrzeug jeweils einen ca. 200m langen Graben (oder Grüppe) in den weichen Schlick der Salzwiese in Richtung Watt und machte dabei mit seinen Ketten alle Pflanzen platt. Die Salzwiesen dieser "Ruhezone" des Nationalparks dürfen von Normalsterblichen nicht einmal betreten, geschweige denn Pflanzen entnommen werden. Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Der Fahrer eines Kettenfahrzeug, dessen Spuren noch nach Jahren in der Fläche auszumachen ist, braucht solche Missliebigkeiten nicht zu fürchten: Salzwiesen platt zu machen ist für Küstenschützer ganz normales Alltagsgeschäft und läuft unter "Erhaltungsmaßnahmen".
Es ginge auch anders: Schon vor Jahren, lange vor der Einrichtung des Nationalparks, gab es interne Übereinkünfte mit ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzvertretern, dass nur alle 30 Meter ein Graben gezogen wird; auch damit lässt sich der Deichfuß entwässern, der Eingriff in die Salzwiese wird dadurch erheblich minimiert. Der ehrenamtliche Naturschutz siecht dahin, Behördenstrukturen wurden zusammengelegt, undurchsichtiger und anonymisiert, das Ergebnis sieht man auf den Bildern. Business as usual, so, als ob es ein Nationalparkgesetz nicht gäbe.
In den Niederlanden ist man ohne einen Nationalpark wesentlich pragmatischer: Salzwiesen wurde überwiegend aus der Nutzung herausgenommen, es geht dort auch ohne Gräben zur Deichfußentwässerung.
Auszug aus dem Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer vom 31. Juli 2001:
- §6: In der Ruhezone sind alle Handlungen verboten, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.
-
§16: Die Verbote dieses Gesetzes gelten nicht für [...]
2. Erhaltungsmaßnahmen der Träger der Deicherhaltung (Küstenschutz) mit Ausnahme des Neubaus von Deichen.