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Erst der „Bau-Turbo“, aufgenommen in den § 246e des Baugesetzbuches im Oktober 2025, folgt nun das „Upgrade“, das das Bauen im Außenbereich noch weiter erleichtern soll, unter der weiteren Beschneidung des Naturschutzrechtes. Das „Upgrade“ wurde heute, am 27. Mai 2026, im Bundestag beschlossen. Dagegen stimmten die AFD, B90/Die Grünen und die Linkspartei. Das politische Zauberwort heißt wieder einmal „überragendes öffentliches Interesse“, mit dem man schon unter der rot-grünen Ampel-Regierung den Turbo für den weiteren Ausbau u.a. der Windenergie auch in Schutzgebieten gezündet hatte. Fachlicher Naturschutz „hat fertig“ in Deutschland.






